Glossar-Buchstabe: V

Verwitterung

Der Prozess der Zersetzung von Baustoffen, der zur Feuchtigkeitsproblematik beitragen kann.

Verwitterung bezeichnet in der Geologie und im Bauwesen den natürlichen Prozess der Zersetzung und Zerlegung von Gesteinen und Baustoffen unter dem Einfluss von verschiedenen äußeren Bedingungen. In Bezug auf feuchte Keller spielt die Verwitterung eine zentrale Rolle, da sie zur Feuchtigkeitsproblematik beitragen kann, indem sie die Struktur und Integrität der Baumaterialien beeinträchtigt.

Ursachen der Verwitterung können physikalische, chemische und biologische Faktoren sein:

  1. Physikalische Verwitterung: Auch mechanische Verwitterung genannt, umfasst Prozesse wie Frost-Tau-Wechsel, die Ausdehnung von Salzen, Temperaturschwankungen und Druckentlastung. Diese Faktoren führen zu Rissen und Bruchstellen in den Materialien, durch welche Feuchtigkeit eindringen kann.
  1. Chemische Verwitterung: Durch chemische Reaktionen mit Luft, Wasser und gelösten Stoffen werden Baustoffe wie Beton und Putz angegriffen und verändert. Dies kann zur Bildung von Rissen und zum Abplatzungen führen, durch die weitere Feuchtigkeit eindringen kann.
  1. Biologische Verwitterung: Organismen wie Moose, Algen und Pilze können an und in der Bausubstanz wachsen und dadurch zu deren Abbau beitragen. Ihr Wachstum wird oft durch Feuchtigkeit gefördert, gleichzeitig verstärken sie den feuchten Zustand der Kellerwände durch ihre Präsenz.

Die durch Verwitterung entstandenen Schäden an der Bausubstanz können den Weg für Feuchtigkeit in ein Gebäude wesentlich vereinfachen und verstärken somit das Risiko von feuchten Kellern. Dies kann eine Reihe von Folgeproblemen nach sich ziehen, wie Schimmelbildung, erhöhte Heizkosten, schlechte Luftqualität und generelle Wertminderung des Gebäudes. Um feuchte Keller wirksam zu bekämpfen und zu vermeiden, ist es daher wichtig, die Anzeichen von Verwitterung frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Instandhaltung und Abdichtung zu ergreifen.


veröffentlicht am: 26.02.2024 02:09   |  bearbeitet am: 29.02.2024 20:59
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