Im Rahmen von Bauvorhaben spielt die Gewährleistung eine entscheidende Rolle für die Qualitätssicherung und den Verbraucherschutz. Die Gewährleistung bezeichnet die gesetzlich oder vertraglich festgelegte Garantiezeit, innerhalb derer Mängel am Bauwerk durch den ausführenden Unternehmer behoben werden müssen. Hierunter fallen auch Probleme wie feuchte Keller, die aufgrund verschiedener Ursachen entstehen können, beispielsweise durch Baumängel oder mangelhafte Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit.
Was versteht man unter Gewährleistung?
Die Gewährleistung ist ein Rechtsanspruch, der im deutschen Bau- und Werkvertragsrecht verankert ist. Sie gibt dem Auftraggeber das Recht, bei Mängeln am Bauwerk, die innerhalb einer bestimmten Frist nach Fertigstellung auftreten, vom Auftragnehmer die Mängelbeseitigung zu verlangen.
Gesetzliche Gewährleistung nach BGB
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beträgt die Gewährleistungsfrist für Bauwerke grundsätzlich fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Innerhalb dieser Zeit müssen Mängel, die auf eine nicht vertragsgemäße Leistung zurückzuführen sind, vom Unternehmer ohne zusätzliche Kosten für den Bauherrn beseitigt werden.
Gewährleistung bei feuchten Kellern
Ein feuchter Keller kann durch verschiedenste Ursachen bedingt sein. Typische Mängel sind beispielsweise undichte Kelleraußenwände, fehlerhafte oder fehlende Horizontalsperren gegen aufsteigende Feuchtigkeit, undichte Kellertüren oder Fenster, sowie baubedingte Wärmebrücken, die Kondensation begünstigen können. Solche Mängel fallen unter die Gewährleistungspflicht, sofern sie auf eine nicht ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten zurückzuführen sind.
Vertragliche Gewährleistung
Neben der gesetzlichen Regelung können die Parteien eines Bauvertrages auch individuelle Vereinbarungen zur Gewährleistung treffen. Dies kann etwa eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist oder besondere Bedingungen für bestimmte Bauteile wie die Kellerabdichtung beinhalten.
Vorgehen bei festgestellten Mängeln
Wird ein Mangel wie ein feuchter Keller festgestellt, sollte der Bauherr den Mangel umgehend schriftlich beim Bauunternehmer anzeigen und um Beseitigung bitten. Der Unternehmer ist dann verpflichtet, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Auftraggeber weitergehende Rechte, beispielsweise einen anderen Unternehmer mit der Mängelbeseitigung zu beauftragen und die Kosten hierfür vom ursprünglichen Unternehmer einzufordern.
Fazit
Eine sorgfältige Bauausführung und ein verantwortungsvoller Umgang mit Baumängeln sind essentiell, um die Bausubstanz langfristig zu erhalten. Die Gewährleistung bietet dabei eine wichtige Absicherung für Bauherren, um im Fall von Feuchtigkeitsproblemen im Keller adäquate Lösungen einzufordern und die Wohnqualität zu sichern. Werden Mängel frühzeitig erkannt und professionell behoben, lässt sich weiterer Schaden verhindern und der Wert der Immobilie schützen.