In Deutschland gilt das Bauordnungsrecht der Bundesländer. Kellerräume, die als Wohnraum genutzt werden, gelten in der Regel als Aufenthaltsräume. Für Aufenthaltsräume gibt es verbindliche Anforderungen. Dazu zählen unter anderem ausreichende Raumhöhe, Licht, Luft, Sicherheit und Fluchtmöglichkeiten.
Wichtig ist außerdem die Nutzungsänderung. Wer einen Keller, der bisher als Lager oder Technikraum diente, als Wohnraum nutzen will, braucht häufig eine Genehmigung. Diese Genehmigung wird bei der zuständigen Behörde beantragt. Sie prüft, ob der Raum die Anforderungen erfüllt. Je nach Bundesland und Gemeinde kann das Verfahren unterschiedlich ablaufen.
Ohne passende Genehmigung drohen Probleme. Dazu zählen Baueinstellungen, Rückbauauflagen oder Bußgelder. Auch beim späteren Verkauf oder bei einer Vermietung kann es Ärger geben, wenn keine saubere Rechtsgrundlage besteht.